Jahresabschlüsse und betriebliche Steuern
Im Bereich der Jahresabschlüsse und betrieblichen Steuern können wir Ihnen folgende Arbeiten anbieten:
- Umsatzsteuererklärung
- Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuererklärung
- Kaptialertragsteueranmeldungen
- Einlegung von Rechtsmitteln innerhalb der gesetzlichen Fristen
- Erstellung von Einnahmen-Überschuss-Rechnungen nach § 4 Abs. 3 EStG
- Erstellung von Bilanzen, auch Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
- Umfangreicher Bilanzbericht mit Anlagenspiegel, Kennzahlenberechnungen, grafischen Auswertungen, Anhang
- Prüfung der Steuerbescheide
- Kontrolle und Anpassung von Steuervorauszahlungen
- Hilfeleistung bei Betriebsprüfungen
- Besprechung der Gewinnverwendung
- Durchführung von Abgrenzungsarbeiten
- Tantiemenberechnung
- Einreichungen der Bilanz beim Bundesanzeiger zur Veröffentlichung
- Einreichung der E-Bilanz bei den Finanzbehörden
Sie haben Fragen zu den angesprochenen Punkten oder in der Auflistung fehlt etwas?
Kein Problem - rufen Sie uns an. Unsere Kontaktdaten finden Sie oben im Menü oder unter diesem Text.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf!